Als im Jahre 1940 die Sowjetunion gewaltsam Litauen besetzte, waren 85,5 % des 3-Millionen-Volkes römisch-katholisch, 4,5% protestantisch, 7,3% jüdisch, 2,5% orthodox und 0,2% anderen Glaubensrichtungen angehörig. In den zwei Erzdiözesen und vier Diözesen gab es: 708 Kirchen, 314 Kapellen, 73 Klöster, 85 Konvente, 3 Erzbischöfe, 9 Bischöfe, 1271 Diözesanpriester, 580 Mönche, davon 168 Priester. 470 Studenten wurden in vier Seminaren ausgebildet. Außerdem gab es 950 Nonnen.
Die Nonnen leiteten 35 Kindergärten, 10 Waisenhäuser, 25 Altersheime, 2 Krankenhäuser, 1 Jugendheim und 1 Taubstummeninstitut.
Am 15. Juni 1940 marschierte die Rote Armee in Litauen ein, die unabhängige Regierung wurde durch ein Marionettenregime ersetzt.
Am 14. und 15. Juli fanden Scheinwahlen statt. Am 21. Juli erklärte die neue Volksvertretung — die Rote Armee hatte das Repräsentantenhaus umzingelt — »einmütig«, daß Litauen von nun an eine Sowjetisch-Sozialistische Republik sei. Am 25. Juni 1940 wurde die Kirche vom Staat getrennt und der Vertreter des Heiligen Stuhles ausgewiesen.
Kirchlicher Besitz wurde konfisziert, die Gehälter und Pensionen der Priester wurden abgesetzt und ihre Ersparnisse eingezogen. Die Kirchen wurden jeglicher Unterstützung beraubt. Die katholischen Druckereien wurden geschlossen und religiöse Literatur vernichtet.
Der Primas der katholischen Kirche Ungarns, Laszlo, Kardinal Lekai, Erzbischof von Estergon, besuchte Litauen Mitte Oktober. Er wurde begleitet von zwei ungarischen Bischöfen, drei Prälaten, drei Priestern und zwei russisch-orthodoxen Bischöfen. Er war der zweite Kardinal, der Sowjetlitauen besuchte. Die Sowjetlitauische Zeitung Tiesa (Wahrheit) vom 18. Oktober brachte lediglich ein paar Zeilen über den Besuch des Kardinals.
Der Bevollmächtigte des Rates für religiöse Angelegenheiten der Litauischen SSR, Petras Anilionis, hatte den gleichen Empfang für den ungarischen Primas angeordnet wie seinerzeit für den deutschen Kardinal Bengsch. Der Chor der Kathedrale von Kaunas wurde dafür sogar von der Arbeit befreit. Am 12. Oktober um 11.30 Uhr erreichte Kardinal Lekai mit seiner Begleitung die Kathedrale von Kaunas, wo ihn eine große Menge Gläubiger erwartete. Die Glocken der Kathedrale läuteten, und die Menge sang »Maria, Maria«. Mädchen säumten den Weg zur Kathedrale und streuten Blumen zu ihren Füßen. Im Innern der Kathedrale wurden die geladenen Gäste von Bischof L. Povilonis begrüßt, der in seiner Rede den bevorstehenden 600. Jahrestag der litauischen katholischen Kirche (im Jahre 1987) erwähnte. Danach zelebrierte der Kardinal die heilige Messe zusammen mit zwei ungarischen Bischöfen und sechs Geistlichen und hielt die Predigt in deutscher Sprache.
Während der letzten sieben Jahre berichtete die Chronik der Litauischen Katholischen Kirche über zahllose Vorfälle, wie Gläubige in Litauen unterdrückt werden und wie unsere eigenen Landsleute — Beamte, Parteimitglieder, Lehrer und manchmal sogar der Klerus —, welche die Totengräber der Kirche und Nation sind, führende Positionen einnehmen bei der gottlosen Führung unserer Nation. Es gibt einige Leute, die behaupten, daß die Berichte in der Chronik den Leser irreführten, besonders, wenn er weit von seinem Heimatland entfernt wohne und nicht verstehen kann, daß die schlimmen Verbrechen bei der Verfolgung der litauischen Gläubigen von diesen Beamten, Lehrern oder ähnlichen Personen ausgeführt werden. Die Sowjetpropaganda möchte gern die Litauer und die Weltmeinung in ähnlicher Weise überzeugen, daß die Gläubigen in Litauen nicht verfolgt würden, sondern daß alles nur vereinzelte Übergriffe übereifriger Beamter und Lehrer seien.
Nach dem Tode von Bischof Juozas Matulaitis-Labukas wurde Bischof Liudas Povilonis der apostolische Administrator der Erzdiözese Kaunas und der Diözese Vilkaviškis. Viele Priester und Gläubige, die die mutigen Worte in der Predigt von Bischof Povilonis vernommen hatten, hegten die Hoffnung, daß mit dem neuen Oberhaupt der Erzdiözese Kaunas ein neues Blatt in der Geschichte der litauischen katholischen Kirche aufgeschlagen würde und daß die laue Politik der Bischöfe ein Ende hätte. Das aber ist es auch, was die Sowjetregierung fürchtete. Sie sucht daher auch nur noch solche Bischöfe aus, die ihre Anweisungen ohne große Gegenwehr ausführen.
Schon gleich zu Beginn erpreßten einige Regierungsstellen Bischof Povilonis in hohem Ausmaß. Wahrscheinlich drohten sie, ihm die Position des Oberhirten zu nehmen, denn schon innerhalb weniger Monate traf er viele recht schmerzliche Entscheidungen. Priester wurden befördert oder der Versuch gemacht, sie zu befördern, unter denen offensichtlich KGB-Kollaborateure waren und solche, die sich in den Augen der Gemeinden bloßgestellt hatten und wenig priesterlichen Geist aufwiesen, dafür aber wenig Interesse zeigten, den Kampf der Kirche um ihre Rechte zu führen.
Seit kurzem sagt man in Litauen, daß schon sehr bald neue Bischöfe ernannt würden. Der Wunsch sowohl des litauischen Klerus als auch des Heiligen Stuhles nach einer Normalisierung der Angelegenheiten der Kirche in Litauen ist nur zu verständlich. Die Chronik der Litauischen Katholischen Kirche ist jedoch davon überzeugt, daß jetzt wenig Aussicht darauf besteht. Im Augenblick wird die Sowjetregierung es der Kirche in Litauen nicht erlauben, irgendwelchen Nutzen aus der Ernennung eines Bischofs zu ziehen. Nur solche Bischöfe, die es ablehnen, mit der atheistischen Regierung zusammenzuarbeiten und angesichts irgendwelcher Gefahren zu kapitulieren, können akzeptabel für die bekennende litauische Gemeinde sein.
Am 5. September 1979 druckte die Zeitung Tiesa (Wahrheit) ein ELTA-Bulletin, in dem zwei Priester — Alfonsas Svarinskas und Sigitas Tamkevičius — einen öffentlichen Verweis erhielten wegen der Verbreitung von Schmähschriften gegen den Sowjetstaat und die soziale Ordnung.
Wie soll nun diese offizielle und weitangelegte Verwarnung verstanden werden? Nur ein unerfahrenes Mitglied der kommunistischen Jugend kann davon überzeugt sein, daß diese Priester von der Kanzel irgendjemanden verleumdet haben sollen. Die Antwort muß anderswo gesucht werden.
Am 13. November 1978 wurde das Katholische Komitee für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen in Litauen gegründet und sogleich mit Sympathie und Tatkraft von der Mehrheit der litauischen Priester aufgenommen. Anfangs versuchte die Sowjetregierung, das Katholische Komitee zu ignorieren: der Bevollmächtigte des Rates für religiöse Angelegenheiten, Anilionis, verglich die Arbeit des Komitees mit einem Fliegengesumm. Als aber am Anfang dieses Jahres 522 Priester und zwei Bischöfe öffentlich ihre Unterstützung dem Katholischen Komitee zusagten, wurden Partei und KGB alarmiert, da sie damit ihre Pläne gefährdet sahen, die Kirche in Rußland von innen her zerstören zu können und dabei nicht mehr mit der Unterstützung der Mehrheit der Priester für eine atheistische Regierung rechnen könnten.
Die Sowjetregierung ist nicht nur alarmiert durch die energische Tätigkeit der Priester, sondern ganz besonders durch die jungen Leute, die sie mit ihren kommunistischen Idealen nicht an sich ziehen kann. Lüge und Gewalt liegen für jeden nur zu klar auf der Hand. Obwohl sowjetische Gesetze es den Kindern verbieten, der Messe beizuwohnen, bei den Prozessionen mitzugehen, im Chor zu singen oder am Religionsunterricht teilzunehmen, werden diese Gesetze überall in Litauen mißachtet. Die Priester unterrichten die Kinder öffentlich. In fast allen Pfarreien gehen die Kinder zur Messe und zu Prozessionen. Kinderkirchenchöre wurden in vielen Orten gegründet.
An den Generalstaatsanwalt der UdSSR Erklärung
von der Bürgerin Ramanauskaitė, Angelė, Tochter des Mykolas, wohnhaft in der Litauischen SSR, Rayon von Kaunas, Raudondvaris, Pakalnės g. 29
Am 17. Juli dieses Jahres fuhr ich los, um Litauer in Weißrußland, im Dorf Giriai, Rayon von Astravas, zu besuchen.
Am 20. Juli besuchte ich die Familie Lukša, spielte litauische Spiele mit den Kindern, lehrte sie litauische Lieder und las Geschichten vor und sprach auch mit ihnen über Religion, als Lehrer aus Giriai und Rimdžiūnai ins Haus kamen, ebenso betrunkene Abgeordnete zusammen mit dem Staatsanwalt Abromovič aus dem Rayon von Astravas und mehrere Staatsbeamte und Milizangehörige. Die Abgeordneten und Staatsbeamten kamen ins Zimmer und verlangten meine Papiere, die ich nicht bei mir hatte. Sie schulmeisterten mich in arroganter Weise: »Warum kommen Sie hierher und bringen litauische Bücher mit? Warum sammeln Sie Volkstümliches, das weder für Sie noch der Wissenschaft von Nutzen ist. Die litauische Sprache ist fast ausgestorben auf diesen Inseln und wertlos für die Bewohner. Wenn Sie mit den Kindern spielen wollen oder ihnen aus litauischen Büchern vorlesen wollen, gehen Sie zur Schule. Wenn Sie vom Rektor die Erlaubnis haben, können Sie die Kinder unterhalten.«
Am 18. September 1979 füllte eine ungewöhnlich große Menschenmenge den Gerichtshof von Astravas. Die meisten kamen aus Vilnius, Kaunas oder anderen litauischen Städten, und nur acht Personen befanden sich darunter, die von der Partei und Sicherheitspolizei abkommandiert waren. Der Gerichtssaal war klein: drei Bänke für das Publikum, wo ca. 30 Leute saßen. Alle anderen drängten sich zwischen den Bänken, an den Seiten und vorn im »Gerichtssaal«. Gerichtsbeamte forderten alle Stehenden auf, den Raum zu verlassen, doch niemand kam der Aufforderung nach. Sie waren zum Teil mehr als 100 Kilometer weit angereist und wollten dafür nicht draußen stehen, während diese ihnen nahestehende Person da drinnen verurteilt würde. Einige meinten, daß doch die Abgeordneten der Kommunistischen Jugend den Raum verlassen sollten, da sie die Angeklagte doch überhaupt nicht kennen würden. Diese blieben jedoch wie angewachsen auf ihren Bänken sitzen. Ein schwitzender junger Beamter erklärte, daß alle bleiben könnten, wenn der Saal nur größer wäre. Im Moment hielte der Gerichtshof eine Sitzung im »Lenin-Saal«. Man könne daher nichts machen. Vereinzelt verließen Personen den Saal, andere blieben. Der Gerichtsdiener rief noch ein paar Mal und schwieg dann.
Ein älterer Mann mit einer Zigarette im Mund kam herein und ordnete Papiere auf dem Tisch. Es stellte sich später heraus, daß es der Gerichtsschreiber war. Eine Gruppe Schulkinder wurde in den Saal geführt. Es waren die Zeugen. Die Kinder wurden begleitet vom Lehrer Lukša, tätig am Gymnasium zu Giriai. Vor der Eröffnung der Verhandlung sprach der Anwalt von Astravas, Savič, mit Angelė Ramanauskaitė und versuchte, die Angeklagte zu überreden, ihn als Verteidiger zu nehmen. Er hatte keinen Erfolg. Der Anwalt schlug Fräulein Ramanauskaitė vor, schriftlich niederzulegen, daß sie seinen Rechtsbeistand ablehnte, was sie auch tat.
Darija Ivanovna Sizo, Bezirksvorsitzende von Giriai, war die erste Zeugin, die aufgerufen wurde. Der Richter ermahnte lässig die Zeugin, die Wahrheit zu sprechen und forderte sie auf, eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen, in der sie sich verpflichtet, weder die Aussage verweigern zu wollen, noch falsche Aussagen zu machen.
Aussage von Frau Sizo:
»Am 20. Juli rief ein Mann den Gemeinderat an und gab an, daß in Giriai in der Wohnung des Lukša eine Versammlung von Kindern abgehalten würde. Ich rief den Vorsitzenden des >Rasviet< Volkskombinates an, doch der war nicht da. Der Stellvertreter wurde geholt, und ich fragte ihn, haben Sie eine Versammlung der Kinder angeordnet? Der Stellvertreter erklärte, daß ein solches Treffen nicht geplant gewesen sei. Ich sagte ihm dann, daß er auf mich warten solle. Dann rief ich den Direktor des Gymnasiums von Giriai an. Ich warf ihm vor, die Kinder im Sommer noch zu beschäftigen, und befahl ihm, auf mich zu warten. Ich holte den Stellvertreter des Kombinates sowie den Direktor und einen Lehrer und fuhr mit ihnen zu der Wohnung des Lukša. Wir fanden eine Gruppe Kinder vor. Wir befragten sie und erstellten ein Protokoll, das von den Abgeordneten des Rates der Arbeiter von Giriai unterzeichnet wurde, die ich auch mitgebracht hatte.« »Wieviele Kinder befanden sich denn dort?« fragte der Richter. »Es waren fünf.« »Welche Literatur fanden Sie?«
»Russische Literatur, Erzählungen und Gedichte lagen auf dem Tisch.« »Welche andere Bücher befanden sich noch dort?« »Ich sah keine anderen.« »Was sagten die Kinder?«
»Sie erklärten, daß das Mädchen sie in Religion unterrichte. Ein Junge gab an, zwei oder drei Gebete zu kennen. Die Kinder sagten, daß sie schon drei Tage lang unterrichtet worden seien.«
»Die Verhandlung untersucht das Vergehen der Übertretung des Gesetzes: >Die Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche.< Ich möchte dazu etwas genauer auf die soziologische Bedeutung dieses Falles eingehen. Die sowjetischen Behörden behandeln alle Fragen in Zusammenhang mit der Religion sehr delikat. Artikel 50 der Verfassung besagt, daß dem Bürger Gewissensfreiheit gewährt wird, d. h. die Willensfreiheit zu haben, sich zu jeder Art von Religion zu bekennen oder eine solche abzulehnen oder atheistischen Richtungen zu folgen. Zwietracht und Haß in Verbindung durch religiösen Glauben zu säen, ist verboten. Gläubige werden nicht daran gehindert, ihren religiösen Gebräuchen nachzugehen. Die sowjetischen Behörden überwachen lediglich die Einhaltung der Gesetze. Jedermann ist vor dem Gesetz gleich: Gläubige wie Nicht-Gläubige. Der Staat kann die Gläubigen jedoch nicht von der Beachtung der Gesetze freisprechen. Angelė Ramanauskaitė hat aber das Gesetz grob verletzt, was die Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche anbelangt, weil sie minderjährige Kinder um sich versammelt und systematisch in Religion unterwiesen hat. Die Regelungen für religiöse Zusammenkünfte erlauben das Religionsstudium lediglich in geistlichen Schulen. Die Entscheidung des Präsidiums des Obersten Sowjets der Weißrussischen SSR vom 1. Juli 1966 bezüglich »der Anwendung des Artikels des Strafgesetzbuches der Weißrussischen SSR« besagt, daß die Überschreitung des Gesetzes hinsichtlich der Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche eine Verordnung laut Artikel 139 des Strafgesetzbuches verlangt. Darunter wird die Organisation und systematische Unterweisung religiösen Unterrichts bei Jugendlichen als Überschreitung der Regeln des Gesetzes verstanden. Religiöser Unterricht wird als solcher in jeder Form angesehen, z. B. Organisationen spezieller Klubs, Gruppen oder religiöser Programme.
»Der Staatsanwalt und Rechtsanwalt haben die Vergehen von Fräulein Angelė Ramanauskaitė dargestellt. Meine Bemerkung dazu soll kurz sein. Fräulein Ramanauskaitė sagte, daß sie davon überzeugt ist, daß es kein Verbrechen sei, Gottes Lehre zu erteilen.
Die Kinder sagten aus, daß die Angeklagte sie in Religion unterrichtet hätte, daß sie Gebete gelernt und sich religiöse Bilder angeschaut hätten. Das ist eine Straftat, die unter Artikel 139, Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Weißrussischen SSR fällt. Gegen Fräulein Ramanauskaitė liegt nichts vor. Sie ist nicht vorbestraft, hat gute Referenzen von ihrem Arbeitsplatz, wo man sie als gute Arbeiterin schätzt. Negative Referenzen liegen nur bei ihr selbst, indem sie soziale Veranstaltungen und den Ruf der Kommunistischen Jugend ignoriert. Dieser Vorfall wird eine Lektion für sie sein, denn sie ist noch jung. Ich beantrage daher die Mindeststrafe des Artikel 139 des Strafgesetzbuches der Weißrussischen SSR.« Nachdem der Anwalt geendet hat, bittet Fräulein Ramanauskaitė das Gericht, ihren Verteidiger sprechen zu lassen, doch der Richter antwortet, daß der Bitte der Angeklagten jetzt nicht mehr nachgekommen werden kann. Sie hätte zu Beginn der Verhandlung sagen sollen, was sie wollte.
»Aus der Anklage und Verhandlung habe ich nicht entnehmen können, was ich nun wirklich getan haben soll. Ich fühle mich nicht schuldig. Die Schuldigen sind diejenigen, die diesen Prozeß aufgerollt haben. Ich bin der Meinung, daß es kein Verbrechen ist, Kindern von Gott zu erzählen, und ich werde es auch niemals als Verbrechen betrachten. Die katechetische Erziehung der Kinder muß in Litauen wie in Weißrußland erlaubt werden. Die Erklärung der Menschenrechte und Lenins Dekret erlauben den Unterricht in Religion bei Erwachsenen und Kindern. Nicht nur ich, andere werden ebenfalls in Litauen wie in Weißrußland Kinder in Religion unterrichten, und die Kinder werden sich darüber im klaren sein, daß das nicht nur die Märchen alter Weiber sind, sondern Grundlagen für das ganze Leben eines Menschen.«
Das Gericht zieht sich zur Urteilsfindung zurück. Die Unterbrechung dauert mehr als eine Stunde. Manche glauben, daß nach ihren abschließenden Worten das Urteil für Fräulein Ramanauskaitė sehr hart ausfallen wird. Sie lächelt jedoch und scheint unbeeindruckt von der Härte des Urteils, das nach Artikel 139 lauten kann: ein Jahr Arbeitslager.
Im Namen der Weißrussischen SSR, den 18. September 1979:
Der Volksgerichtshof des Rayons Astravas unter Vorsitz des Volksrichters LP. Chalko, den Beisitzenden G. I. Zeniuk und V. K. Volkov, Oberstaatsanwalt A. J. Abromovič, Pflichtverteidiger Klimčienė, Rechtsanwalt N. J. Savič, hatte in einer öffentlichen Verhandlung den Fall Angelė Ramanauskaitė wegen eines Deliktes laut Artikel 139, Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Weißrussischen SSR zu verhandeln und kam zu folgendem Urteil:
Die Angeklagte Ramanauskaitė hat das Gesetz »Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche« übertreten. Tatbestand ist folgender: Fräulein Ramanauskaitė kam von Kaunas in den Rayon Astravas, in das Dorf Giriai. Am 18., 19. und 20. Juli 1979 unterrichtete sie Schüler der unteren Klassen des Gymnasiums in Giriai in Religion im Haus des Lukša, indem sie dazu religiöse Literatur verwandte.
Während der Verhandlung bestritt Fräulein Ramanauskaitė die Vorwürfe, die gegen sie vorgebracht wurden, und bekannte sich nicht schuldig. Ihre Schuld wurde jedoch vollständig durch Zeugenaussagen und Indizien bewiesen.
Die Zeugin Syzo sagte aus, daß ihr am 20. Juli 1979 von einer Versammlung von Schulkindern in der Wohnung des Lukša in Giriai berichtet wurde. In Begleitung des Schulleiters Gochow und Vizevorsitzenden Krupica ging sie nach Giriai. In der Wohnung des Bürgers Lukša trafen sie sechs Schüler des Gymnasiums in Giriai an sowie die Angeklagte Ramanauskaitė, die dort drei Tage lang Religion unterrichtet hatte, Gebete lehrte und Fotos religiöser Natur gezeigt hatte. Ähnliche Zeugenaussagen wurden von Herrn Bogachov und Krupica erhalten. Von den Zeugen T. Lukša, M. Ravoit, J. Kutko, R. Štūro, R. Urbanovič und anderen war zu erfahren, daß am 18., 19. und 20. Juli 1979 die Angeklagte Kinder in der Wohnung von Lukša unterrichtet hätte, Gebete übte, Fotos mit religiösen Motiven gezeigt und auch religiöse Literatur verteilt hätte.
DAS KATHOLISCHE KOMITEE FÜR DIE VERTEIDIGUNG DER RECHTE DER GLÄUBIGEN
Die Sowjetregierung tolerierte acht Monate lang stillschweigend die Tätigkeiten des Katholischen Komitees für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen. Als jedoch 522 litauische Priester und zwei Bischöfe dem Katholischen Komitee ihre Unterstützung zusagten, verlor die Regierung die Geduld. Zwei Mitglieder des Katholischen Komitees. Pater Alfonsas Svarinskas und Pater Sigitas Tamkevičius wurden in die Kanzlei der Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR vorgeladen und erhielten eine Verwarnung, daß ihre Tätigkeiten gegen das Gesetz Artikel 68 des Strafgesetzbuches der Litauischen SSR verstoßen und sie gegebenenfalls dessen angeklagt werden könnten. Pater Alfonsas Svarinskas wurde durch einen Mitarbeiter des republikanischen Staatsanwaltes, A. Novikov, verwarnt, während Pater Sigitas Tamkevičius direkt durch den republikanischen Staatsanwalt Keirelis verwarnt wurde. Beide Priester weigerten sich, die Verwarnung zu unterschreiben, und schickten Antworten auf die genannten Anschuldigungen an die Kanzleien der Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR.
Pater Alfonsas Svarinskas
An den Staatsanwalt der Litauischen SSR,
An Bischof Liudvikas Povilonis, Apostolischer Administrator der Erzdiözese Kaunas und der Diözese Vilkaviškis,
An das Katholische Komitee für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen Erklärung
von Pater Alfonsas Svarinskas, Pfarrer der römisch-katholischen Kirchengemeinde Vidukle.
Am 2. September um 10.00 Uhr (es war ein Sonntag) erhielt ich von der Staatsanwaltschaft des Rayons Raseiniai die Aufforderung, am 3. September in der Kanzlei der Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR in Vilnius, Gogolio, g. 4, Zimmer Nr 55, zu erscheinen.
Um 16.00 Uhr des nächsten Tages fand ich mich bei der angegebenen Adresse ein. Staatsanwalt Bakucionis von der Sicherheitspolizei hatte mich schon 1961 aus Vilnius vertrieben (ich kam damals in ein Arbeitslager in Mordovian), stempelte mich als »einen besonders gefährlichen Rezidivisten« ab und ließ mich gestreifte Konzentrationslagerkleidung tragen mit all den Folgen jenes schrecklichen Regimes. Dieser führte mich nun zu A. Novikov, dem Vertreter des Staatsanwaltes der Litauischen SSR. Letzterer warf mir zwei Dinge vor:
1. Durch alle meine Predigten liefe der rote Faden des Antisowjetismus. Er erklärte auch, daß ich jedes Mal bei dem Gebrauch des Wortes »gottlos« die Sowjetregierung meinte.
Pater Sigitas Tamkevičius
Am 29. August 1979 wurde ich in das Büro des Staatsanwaltes der Litauischen SSR vorgeladen und sollte eine Verwarnung mit Beschuldigungen gegen mich unterzeichnen, für welche ich mit dem Artikel 68, § 1 des Strafgesetzbuches der Litauischen SSR, bestraft werden könnte. Folgendes warf man mir vor: Es wird behauptet, ich hätte in meinen Predigten erfundene falsche Behauptungen aufgestellt, die die sowjetische Lebensweise beschmutzten. Ich hätte aktiv bei der Gründung des Katholischen Komitees für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen mitgewirkt und deren Schriften mit herausgegeben, welche sogar schon den Westen erreicht hätten, auch hätte ich Gläubige angehalten, sowjetische Gesetze zu mißachten.
Staatsanwalt Bakučionis, mit dem Verhör durch die Sicherheitsorgane beauftragt, erklärte mir, welches der Vergehen von der Staatsanwaltschaft als Verbrechen betrachtet wird. In meinen Predigten soll ich gesagt haben, daß die Sowjetregierung die Trunksucht nicht ernsthaft genug bekämpfe. Daß gläubige Kinder in den Schulen verfolgt würden. Daß die atheistische Erziehung der Menschen verantwortlich sei für die meisten Übel. Spräche ich in meinen Predigten gegen den Atheismus, meinte ich in Wirklichkeit die sowjetische Regierung. Das Katholische Komitee für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen ist nicht registriert und demzufolge illegal. Deshalb antworten die sowjetischen Behörden nicht auf die Erklärungen des Komitees.
Ferner soll ich die Gläubigen angestiftet haben, die sowjetischen Gesetze während meiner zwei Prozesse in Vilkaviškis und Varėna nicht beachten zu wollen. Ich habe den Verweis des Staatsanwaltes nicht unterzeichnet, weil ich ganz entschieden gegen die Vorwürfe protestiere, die gegen mich erhoben wurden, und versprach, dazu Stellung zu nehmen.
Juozas Tarulis aus Mikalajūnai, Vorsitzender des Kirchenkomitees in Daugailiai, starb am 20. April 1979 im Alter von nahezu 80 Jahren. Am 30. April 1979 fragte die Rayonsvorsitzende, A. Stankevičienė, telefonisch bei Pfarrer Pater Petras Baltuška an, ob ein neuer Vorstand des Kirchengemein-dekomitees schon gewählt worden sei. Sie sagte, sie hätte erfahren, daß es noch nicht geschehen sei, die Frage aber schon bald geklärt sein würde. Sie wollte ebenfalls wissen, wer dafür kandidiert hätte. Der Pfarrer antwortete: »Ich.« »Sie können nicht Vorsitzender sein«, rief überrascht die Vorsitzende. »Warum nicht?« fragte Pater Baltuška. »Sie sind Diener eines Kultes.«
»Nein, ich bin nicht Diener eines Kultes, sondern ein Priester. Das ist beträchtlich mehr. Verwechseln Sie bitte nicht die Begriffe. Wurden Sie als Rayonsvorsitzender jemals Rayonsdienerin genannt? Sagen die Leute: >Ich ging zur Bezirksverwaltung, fand jedoch nicht die Dienerin vor?< Wird ein Arzt Diener der Patienten genannt, wird ein Arbeiter, der Schweine füttert, Schweinediener genannt? Nennen wir den Rayonsvorsitzenden Rayonsdiener? Nein.«
»Ich weiß das. Konsultieren Sie den Rayonsvizevorsitzenden Labanauskas. Wenn er Ihnen bestätigt . . .«
Am Abend des 25. August erschienen in Tytuvėnai Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren. Leise, ohne das sonst übliche Aufsehen, »besetzen« die jungen Leute alle verfügbaren Plätze unter den Dächern der Stadt. Es war zum Schluß eine etwa eintausend Mann starke Gruppe, die sich in der Stadt aufhielt. Interessant ist, daß die Einwohner sich über ihr Kommen freuten, indem sie sie unauffällig beherbergten und also stillschweigend Solidarität für die Jugendlichen bekundeten. Sie vertrauten darauf, daß weder etwas zerstört noch gestohlen würde und weder Ställe noch Scheunen in Flammen aufgingen (man sah niemanden rauchen). Im Bewußtsein, daß etwas in der Luft lag, saß ein uniformierter Beamter zusammen mit einigen Gemeindepolizisten auf dem Marktplatz und hielt besonders nach Autos Ausschau.
Die schöne, eben erst renovierte Barockkirche begrüßte mit ihren hellen Farben Orange und Gold jeden Ankommenden.
Ein lettischer Chor sang die lateinische Abendmesse. Alle jungen Leute antworteten gemeinsam darauf. Sie erhoben sich und knieten am Altar Gottes zur heiligen Kommunion nieder.
Am nächsten Morgen war die Kirche noch vor der Frühmesse wieder voll. Vereinzelt wurde ein Kirchenlied angestimmt, bei dem dann alle mitsangen. Nach der Kirche ordneten sich alle in 4 Reihen auf. Man besprach sich, nicht untereinander zu reden, auf keine Fragen zu antworten, nur zu singen und zu beten.
Blumen waren in vielen Händen, und Rosenkränze glitten durch die Finger. Es war ein Gang für die eigenen Sünden wie die der anderen, für die nationale Temperenzbewegung und die Wiedergeburt der Jugend.
Durchschriftlich:
An das Präsidium des Obersten Sowjet der Litauischen SSR
Bis heute haben wir noch keine Antwort auf unser Schreiben erhalten. Es wundert uns, daß die höchsten Organe der Litauischen SSR die Gesetze nicht beachten. Artikel 47 der Verfassung besagt, daß auf Vorschläge und Erklärungen geantwortet werden muß.
Der Bevollmächtigte des Rates für religiöse Angelegenheiten sandte uns nur einen kurzen Brief. In seiner oberflächlichen Antwort spielte der Bevollmächtigte weder auf unsere Vorschläge noch Bitten an, die wir in einem Fünf-Punkte-Programm aufgestellt hatten. Nur eins hob der Bevollmächtigte hervor, daß im Augenblick Regelungen für religiöse Vereinigungen nicht geändert werden würden. Verschiedentlich haben Beamte des Rates für religiöse Fragen die Bischöfe und Administratoren vorgeladen. Am 20. Juli war es der Bevollmächtigte persönlich, der ihnen mitteilte, unsere Erklärung enthielte nur abstrakte Behauptungen ohne konkrete Tatsachen. Die Beamten waren darüber erbost, daß wir in unserer Erklärung die schreckliche Terrorisierung und Degradierung gläubiger Kinder nannten, die an religiösen Veranstaltungen teilnehmen.
Wir hatten keine näheren Angaben gemacht. Unsere Erklärung sollte so kurz wie möglich sein. Kinder werden in Litauen in solchem Umfang terrorisiert, daß man Bücher darüber schreiben könnte. Wir nennen nur einige Vorfälle, in denen im Frühjahr dieses Jahres Kinder in den Schulen in drei verschiedenen Rayons terrorisiert worden sind.
Kaunas
1. Am 8. August 1979 leiteten die Sicherheitsbeamten, Oberstleutnant Rainys, Major Raudys und Kapitän Stankevičius, eine Hausdurchsuchung bei Fräulein Liucija Kulvietytė, wohnhaft in Kaunas, Kulvos g. Nr. 28—8. Es sollten dort antisowjetische Publikationen, Unterlagen und technische Apparate zur Vervielfältigung versteckt sein. Die Durchsuchung dauerte fünf Stunden und folgendes wurde beschlagnahmt:
- -Die Geschichte der Litauischen Sprache (Buchmaterial)
- Aušrelė (Kleine Dämmerung)
- Zahlreiche andere Artikel, die mit Korrekturzeichen versehen waren.
2. Am 8. August 1979 durchsuchten die Beamten Matulevičius, Aloyzas Kazlaus-
kas und Romas Sujeta fünf Stunden lang die Wohnung von Vitalija Žvikaitė,
wohnhaft in Kulvos g. Nr. 28—2. Folgende Dinge wurden beschlagnahmt:
- Eine »Optima«-Schreibmaschine
- Band IV von Lietuviu archyvas (Litauisches Archiv)
Mordovia
Vladas Lapienis wird am 19. Oktober 1979 seine Strafzeit im Arbeitslager beenden. Dann wird er ins Exil gehen.
Kaunas
Die Sowjetregierung erlaubte 1979 20 Kandidaten den Eintritt in das Priesterseminar in Kaunas. Die Bewerber wurden so ausgewählt, daß sie ganz im Sinne des KGB arbeiten können. Mitte August erschien eine Anzeige, in der es hieß, daß die Regierung jungen Männern das theologische Studium gestatten würde. Zulassungen erhielten: Josifas Aškelovičius, Jonas Baltrušaitis, Henrikas Berno-tavičius, Modestas Čalkūnas, Medardas Čeponis, Antanas Garmus, Gintautas Jankauskas, Sigitas Jurčys, Petras Linkevičius, Juozas Marčiulionis, Lukian Ra-domskij, Jonas Sabaliauskas, Aurelijus Simonaitis, Jonas Skirelis, Stasys Stani-kūnas, Remigijus Šulinskas, Bronius Tamelis, Juozas Vertas, Vytautas Žvirdinas, Kazimieras Danyla.
Die Zulassung wurde folgenden durch den Bevollmächtigten des Rates für religiöse Fragen und den KGB verwehrt:
1. Kazys Gražulis, Pfarrei Miroslavas, 2. Vytas Kaknevičius, Pfarrei Sangrūda, 3. Julius Sasnauskas, Pfarrei St. Michael, Vilnius, 4. Vladas Baliūnas, Pfarrei Pasvalys, 5. Gintas Gurskis, Pfarrei Vilkaviškis, 6. Algis Šaltis, Kaunas, 7. Saulius Kelpša, Pfarrei Garliava, 8. Aleksandras Hofmanas, Vilnius.
PS: Die Chronik hatte nur eine unvollständige Liste der abgelehnten Bewerber.
Vilnius
Am 25. Juni 1979 schrieb die Lehrerin Žemaitienė der Mittelschule in Prienai der Schülerin Marytė Kazlauskaitė ein Zeugnis, in dem stand »tief religiös«. Das junge Mädchen ging mit dem Schreiben am 2. Juli zur Handelsschule von Vilnius (Žirmūnų, g. 143). Am 10. Juli trat eine Prüfungskommission aus sechs Personen zusammen. Dem Mädchen wurde dann mitgeteilt, daß sie ruhig die nächsten drei Jahre weiter zur Kirche gehen solle. Wenn sie bis dahin vernünftig geworden sei, könne sie in die Schule aufgenommen werden.
Utena
Am 1. März 1979 wurde der 19jährige Mindaugas Jauniškas, der bei einem tragischen Unfall ums Leben kam, auf dem Friedhof in Billiakiemis begraben. Mitschüler des Verstorbenen vom Ingenieur-Institut in Vilnius sowie eine Gruppe von Freunden seines Bruders kamen dort um 11.00 Uhr an. Es waren insgesamt 50 Personen. Ein Lehrer war auch anwesend. Der Prodekan des Institutes (früherer Dekan Kazlauskienė), Vida Montvilienė, kam mit dem Auto vorbei und verbot den Studenten, dem Gottesdienst in der Kirche beizuwohnen. Sein Kommentar war: »Wollt ihr das Gegacker alter Weiber hören?« Die Studenten durften nur noch den Sarg in die Kirche tragen und wurden dann nach Vilnius zurückgebracht. Sie durften nicht einmal zum Essen bei dem Hause der Eltern des Verstorbenen anhalten. Die Fotografin wurde gewarnt, keine Fotos vor der Kirche zu machen, als der Pfarrer den Toten in die Kirche geleitete. Sie mußte auch nach Vilnius zurückfahren.
Weißrußland
Lida
Am 25. August 1979 betrat der Bevollmächtigte des Rates für religiöse Angelegenheiten in der Weißrussischen SSR die Kirche in Lida, wo Pfarrer Šešniauskas gerade 15 Kinder unterrichtete. Er erhielt dafür eine Geldstrafe von 50 Rubel.
1. Aušra (Die Dämmerung). Nr. 16 und 17. Nr. 17 widmet sich dem 40. Jahrestag des Abschlusses des Molotow-Ribbentrop-Paktes.
2. Perspektyvos (Perspektiven). Nr. 11 und 12.
3. Alma Mater. Nr. 2 und 3.
4. Rūpintojėlis (Der leidende Christ). Nr. 10. Die Ausgabe ist der Jugend gewidmet.
5. Vytis. Nr. 1, 2 und 3. Eine neue nationale richtungweisende Publikation, die im Sommer 1979 erschien.
6. Ateitis (Die Zukunft). Nr. 1. Auf dem Deckblatt steht: »Jaunuoli! (Junge Leute!) In Eurer Hand haltet Ihr Ateitis, eine lebendige Zeitschrift für die Jugend von Litauen ... Sie hofft, die Jugend Litauens zu dem Tag zu begleiten, an dem Litauen wieder frei sein wird.«
7. Tiesos kelias (Weg der Wahrheit). Nr. 13.
LITAUER, VERGESST SIE NICHT!
Vergeßt nicht Petras Plumpa, Nijolė Sadūnaitė, Sergej Kovalev, Vladas Lapienis, Balys Gaujauskas, Viktoras Petkus, Petras Paulaitis und andere, die die Fesseln der Gefängnisse ertragen, damit Ihr frei leben und Eurem Glauben nachgehen könnt.
Die Staatsanwaltschaft der Litauischen SSR droht, folgende Mitglieder des Katholischen Komitees für die Verteidigung der Rechte der Gläubigen zu eliminieren:
Priester Sigitas Tamkevičius, in der Pfarrei Kybartai, und Priester Alfonsas Svarinskas, Priester in der Pfarrei Viduklė.